Allgemeine Geschäftsbedingungen

Transparente Regelungen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit

Gültig ab: Januar 2024

1. Geltungsbereich und Vertragsparteien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Premium Immobilien Zürich AG, einer nach schweizerischem Recht konstituierten Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich (nachfolgend "Unternehmen"), und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Kunde" oder "Auftraggeber").

Diese AGB finden Anwendung auf alle von uns erbrachten Dienstleistungen, insbesondere Immobilienmaklerdienstleistungen, Beratungsleistungen, Bewertungen und sonstige immobilienbezogene Services. Mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen oder der Erteilung eines Auftrags erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Leistungsumfang und Vertragsgegenstand

Das Unternehmen erbringt Dienstleistungen im Bereich der Immobilienvermittlung, -beratung und -bewertung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem Maklervertrag. Unsere Tätigkeit erfolgt als Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer bzw. Vermieter und Mieter von Immobilien.

Zu unseren Standardleistungen gehören die Marktanalyse, Objektbewertung, Erstellung von Marketingmaterialien, Durchführung von Besichtigungen, Vorqualifikation von Interessenten sowie die Unterstützung bei Vertragsverhandlungen. Zusatzleistungen wie Staging, professionelle Fotografie oder rechtliche Beratung können separat beauftragt werden.

Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, einen Abschluss zu vermitteln. Die Dienstleistung ist als Bemühungsobligation zu verstehen. Ein Anspruch auf erfolgreiche Vermittlung besteht nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vertraglich zugesichert.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung für unsere Dienstleistungen richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste bzw. der individuellen Vereinbarung im Maklervertrag. Bei Vermittlungsgeschäften wird in der Regel eine erfolgsabhängige Provision vereinbart, die erst bei erfolgreichem Vertragsabschluss fällig wird.

Die Provision ist grundsätzlich vom Verkäufer bzw. Vermieter zu entrichten, sofern nicht anders vereinbart. Sie wird bei Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags fällig und ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei vorzeitiger Beendigung des Maklervertrags aus wichtigem Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, kann eine angemessene Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen verlangt werden.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. berechnet. Der Auftraggeber kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt.

4. Pflichten und Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Offenlegung aller für die Vermarktung relevanten Tatsachen über die Immobilie. Dies umfasst bauliche, rechtliche und finanzielle Aspekte sowie alle Umstände, die für einen potenziellen Käufer oder Mieter von Bedeutung sein könnten.

Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Unterlagen wie Grundbuchauszug, Pläne, Energieausweis und behördliche Genehmigungen zur Verfügung. Er gewährt dem Unternehmen und potenziellen Interessenten zu angemessenen Zeiten und nach vorheriger Terminvereinbarung Zutritt zur Immobilie.

Während der Laufzeit des Maklervertrags verpflichtet sich der Auftraggeber, keine parallelen Verkaufs- oder Vermietungsaktivitäten durchzuführen und andere Makler nicht zu beauftragen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich anders vereinbart. Änderungen der Verkaufs- oder Mietkonditionen sind dem Unternehmen unverzüglich mitzuteilen.

5. Haftung und Haftungsbeschränkung

Das Unternehmen haftet für Schäden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, typischen Schadens.

Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden und immaterielle Schäden ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingend aus Gesetz gehaftet wird. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für persönliche Verschulden der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Unternehmens.

Das Unternehmen übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der vom Auftraggeber oder Dritten zur Verfügung gestellten Informationen. Der Kunde ist verpflichtet, selbst die rechtlichen und technischen Gegebenheiten der Immobilie zu prüfen oder prüfen zu lassen.

6. Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung im Maklervertrag. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Mindestlaufzeit drei Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere drei Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegender Verletzung vertraglicher Pflichten, bei Zahlungsverzug trotz Mahnung oder bei grundlegender Änderung der Umstände, die den Vertragsschluss beeinflusst haben.

Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund kann das Unternehmen angemessene Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen und entgangene Provision verlangen, soweit der Vertrag erfolgreich hätte abgewickelt werden können.

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

Das Unternehmen verpflichtet sich zur strikten Vertraulichkeit bezüglich aller im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Informationen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Ausnahmen bestehen nur, soweit eine Offenlegung zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung und im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Nähere Informationen zum Datenschutz finden sich in unserer separaten Datenschutzerklärung.

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass das Unternehmen die Immobilie zu Marketingzwecken bewirbt und dabei notwendige Informationen an potenzielle Interessenten weitergibt. Eine über das normale Maß hinausgehende Veröffentlichung bedarf der gesonderten Zustimmung des Auftraggebers.

8. Gewährleistung und Reklamationen

Das Unternehmen erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln des Maklergewerbes und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Gewährleistungsansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und sind auf die Behebung wesentlicher Mängel beschränkt.

Beanstandungen sind dem Unternehmen unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Auftraggeber diese rechtzeitige Rüge, gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Abnahme nicht erkennbar war.

Das Unternehmen ist berechtigt und verpflichtet, zunächst Nachbesserung zu leisten. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber findet ausschließlich schweizerisches Recht Anwendung. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) sind ausdrücklich ausgeschlossen. Maßgeblich ist das Recht, wie es sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses darstellt.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Zürich, Schweiz. Dies gilt auch für Klagen gegen das Unternehmen. Das Unternehmen ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sind die Parteien verpflichtet, den Streit in einem Mediationsverfahren zu behandeln. Führt die Mediation binnen drei Monaten zu keiner Einigung, steht beiden Parteien der Rechtsweg offen.

10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Das Unternehmen behält sich vor, diese AGB mit angemessener Vorlaufzeit zu ändern. Bestehende Vertragsverhältnisse werden von Änderungen nur berührt, wenn der Auftraggeber den neuen AGB ausdrücklich zustimmt oder die Änderungen zur Anpassung an geänderte Rechtslage erforderlich sind.